Regalprüfung
nach
DIN EN 15635

Jährliche Inspektionspflicht
für
Lagereinrichtungen gemäß DIN EN 15635.
WAS IST
DIE "JÄHRLICHE INSPEKTIONSPFLICHT FÜR REGALSYSTEME"
UND WARUM?
Lagereinrichtungen / Regale sind Arbeitsmittel und
unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Diese Einrichtungen müssen gemäß §
10 der Betriebssicherheitsverordnung von befähigten Personen
kontrolliert werden.
Entsprechend dieser Verordnung trägt der Arbeitgeber die
Verantwortung für die Sicherheit seiner Lagereinrichtungen.
Diese müssen gemäß § 10 von einer
befähigten Person kontrolliert werden.
UNSERE REGALINSPEKTEURE
SIND VON DER TÜV SÜD AKADEMIE ZERTIFIZIERT
Der Ablauf dieser Kontrollen von Lagereinrichtungen und
Regalen ist im europäischen Normenentwurf DIN EN 15635
festgelegt: Dieser sieht u. A. vor:
SOFORTIGE MELDUNG
Sofortige Meldung bei Beobachtung eines Sicherheitsproblems
an den Sicherheitsbeauftragten.
SICHTKONTROLLEN
Wöchentliche (falls nicht anders festgelegt)
Sichtkontrollen durch den Sicherheitsbeauftragten oder einem von ihm
Beauftragten (qualifizierter Mitarbeiter). Bereits hier ist ein
formaler, schriftlicher Bericht aufzuzeichnen und aufzubewahren.
EXPETENINSPEKTION
In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten ist eine
Inspektion von einer fachkundigen Person durchzuführen. Ein
schriftlicher Bericht ist an den Sicherheitsbeauftragten mit
Beobachtungen und Vorschlägen zu etwaigen erforderlichen
Handlungen zu richten.
Die Experteninspektion / Regalinspektion erfolgt bei laufendem Betrieb
anhand von Sichtkontrollen, üblicherweise vom Boden aus.
Bei einer Inspektion nach den Vorgaben des europäische
Normenentwurfs DIN EN 15635 ist davon auszugehen, dass die Forderungen
der BetrSichV an die Prüfung erfüllt sind.
Durch unseren Lagercheck erhalten Sie mehr Sicherheit und
Wirtschaftlichkeit für Lagereinrichtungen
Unsere Regalprüfer, Regalinspektoren werden in
mehrtägigen Schulungen von der TÜV Akademie
Süd geschult und können die Regalprüfung
durchführen.
Durch ihre Ausbildung und Qualifizierung sind sie
gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) BRG
234 Lagereinrichtungen und Geräte zum Regalinspekteur
zertifiziert und sind zur befähigten Person qualifiziert.
Detailiertere Informationen über unseren Service erfahren Sie
unter www.lagerpruefung.de
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